Risiken von Titandioxid in Arzneimitteln aus gesundheitlichen Gründen und Gründen des Verbraucherschutzes reduzieren

Der Einsatz von Titandioxid in Lebensmitteln wurde mit Wirkung zum 7. August 2022 europaweit verboten. Dieser Beschluss folgt der Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, die die gesundheitlichen Risiken von Titandioxid seit 2019 untersucht hat. Titandioxid steht unter begründetem Verdacht, das Krebsrisiko zu erhöhen und insbesondere Darmschädigungen hervorzurufen. Auch Zellveränderungen bis hin zu Erbgutveränderungen können nicht ausgeschlossen werden. Die Nanopartikel des Titandioxids dringen bei der Einnahme über den Darm in den Körper ein, wo sie sich in den Zellen anreichern. Die Verwendung von Titandioxid hat hingegen oftmals nur kosmetische Gründe – es sorgt für weiße und glänzende Oberflächen.

Bei Arzneimitteln, beispielsweise Tabletten oder Dragees, ist Titandioxid aus gleichen Gründen üblicher Bestandteil und Inhaltsstoff in der Verwendung durch die Pharmaindustrie – die Medikamente wirken optisch ansprechender. Zudem sorgt Titandioxid für eine sehr glatte Tablettenoberfläche, die die orale Einnahme vereinfacht. Besonders heikel ist die Verwendung von Titandioxid zur Herstellung von Medikamenten, da Patient:innen davon ausgehen, dass diese Medikamente ihrer Gesundheit nützen und nicht schaden. Vermeidbare Krebsrisiken und weitere mögliche gesundheitliche Schädigungen in Zusammenhang mit den Inhaltsstoffen entsprechen sicher nicht den Interessen von Patient:innen, vor allem, wenn sie auf die angesprochenen Medikamente angewiesen sind und es dazu keine Alternativen gibt.

Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung hat sich der Risikoeinschätzung von Titandioxid bereits angeschlossen. Entsprechend sollte es in unserer Ver-antwortung und unserem Interesse liegen, auf europäischer und nationaler Ebene darauf hinzuwirken, dass Titandioxid in Medikamenten verboten wird. Auf Ebene der EU-Zulassungsbehörde EMA (Europäische Arzneimittel-Agentur) wird in den nächsten drei Jahren eine Neubewertung über die Vermeidung von Titandioxid in Arzneimitteln geprüft.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,

1. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass in Anlehnung an die Entscheidung der Europäischen Kommission zum Verbot von Titandioxid in Lebensmitteln die Verwendung von Nanopartikeln des Titandioxids in Arzneimitteln zur oralen Einnahme bei der Neuzulassung von Arzneimit-teln durch die EU untersagt wird;
2. sich auf Bundesebene für verstärkte Bemühungen um den Ersatz von Titandioxid in vorhandenen Arzneimitteln einzusetzen;
3. innerhalb von zwölf Monaten nach Beschlussfassung in der staatlichen Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz Bericht zu erstatten.

Dorothea Fensak, Björn Fecker und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ute Reimers-Bruns, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Olaf Zimmer, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE