Für Artenvielfalt, Tierschutz und Pandemieprävention: Lebendimporten, Internethandel und Exotenbörsen ein Ende setzen!

Der Handel und Import wildlebender Tiere stellen eine Gefahr für Umwelt, Tiere und Gesundheit dar. Neben dem Klimawandel ist der Verlust der Artenvielfalt die vermutlich weltweit größte ökologische Krise. Der Handel mit und die private Haltung von Wildtieren und exotischen Tieren spielt dabei eine Rolle. Laut einer Studie des Bundesamtes für Naturschutz von 2020 ist Deutschland eins der Hauptabnehmerländer für Wildtiere aus aller Welt. Noch immer sind viele der gehandelten Wildtiere Naturentnahmen und stellen damit direkt eine Gefahr für den Artenschutz dar. Auch die Ausbreitung invasiver Arten in Deutschland gefährdet heimische Tierarten. Eine Reduzierung der privaten Nachfrage ist dringend geboten.

Neben der Gefahr für ganze Spezies ist der Handel mit Wildtieren und exotischen Tieren auch für die einzelnen Tiere selbst problematisch. Häufig stellen diese Tiere erhebliche Anforderungen an die Haltung, die von privaten Halter*innen nicht oder nur unzureichend erfüllt werden können und die darüber hinaus auch häufig stark unterschätzt werden. Für viele Tiere gibt es zudem zu wenig ethologische Erkenntnisse über das Verhalten in natürlicher Umgebung und darüber, welche Konsequenzen sich daraus für eine Haltung in Käfigen oder Terrarien ergeben. Das schadet nicht nur den Tieren, sondern führt auch immer wieder dazu, dass Tiere von überforderten Halter*innen ausgesetzt werden – mit dramatischen Folgen: Wenn die ausgesetzten Tiere nicht in der Natur verenden, kann es zur Ausbreitung invasiver Arten beitragen. Außerdem können ausgesetzte Tiere auch eine Gefahr für Menschen darstellen.

Der enge Kontakt von Menschen und wildlebenden Tieren kann zudem für die Entstehung von Epidemien verantwortlich sein, wenngleich die Hauptübertragung meist über Säugetiere erfolgt, die zum Verzehr genutzt werden. Ob SARS, AIDS, Ebola oder Marburgfieber – es handelt sich hierbei um Zoonosen, also Krankheiten von Tieren, die von ihnen auf Menschen übertragen werden.

Es ist deshalb geboten, ein Importverbot von Wildfängen zu verankern und dabei nur zu Zwecken des Artenschutzes nach strengen Kriterien Ausnahmen zuzulassen. Sogenannte Exotenbörsen, auf denen Tiere mit kommerziellen Interessen für die Privathand gehandelt werden, sollen verboten werden. Ebenso soll der Internethandel von Wildtieren und exotischen Tieren, der es erleichtert, spontan lebende Tiere zu kaufen, ohne sich zuvor mit den Anforderungen und Konsequenzen auseinanderzusetzen, verboten werden. Denn die Identität der Verkäufer*innen, die Herkunft der Tiere und die Einhaltung von Tierschutzanforderungen ließen sich bislang kaum überprüfen. Oft werden die mit der Tierhaltung verbundenen Folgekosten von Laien vor der Kaufentscheidung nicht einkalkuliert. Verkäufer*innen haben keine Chance, die potenziellen Käufer*innen einzuschätzen und die nötige Beratung durchzuführen.

In der Vergangenheit wurden bereits verschiedene Regelungen und Gesetzesänderungen zum Schutz von Tieren, ihrem Arterhalt und der menschlichen Gesundheit getroffen bzw. verabschiedet. Heimische Wildtiere sind ebenso wie Tiere aus tropischen Ländern durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt und dürfen daher grundsätzlich nicht der Natur entnommen werden. Seit 2005 gilt ein EU-weites Importverbot für Vögel wildlebender Arten. In Schweden gilt ein Verbot der Privathaltung von Wildfängen. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung 2013–2017 wurde festgehalten, „Importe von Wildfängen in die EU grundsätzlich zu verbieten und gewerbliche Tierbörsen für exotische Tiere zu untersagen“. Aufgrund der Blockadehaltung der CDU/CSU steht eine Umsetzung aus. Daher bedarf es sowohl auf Bundes- wie auf europäischer Ebene klarer Regelungen zur Beschränkung des Handels mit diesen Tieren.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

1. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, sich auf Bundesebene und in der EU
a. für ein Verbot von Lebendimporten von Wildfängen einzusetzen und dabei Ausnahmen nur nach strengen wissenschaftlichen Kriterien des Artenschutzes zuzulassen;
b. für ein Verbot des Internethandels von Wildtieren und exotischen Tieren einzusetzen;
c. für ein Verbot von Exotenbörsen einzusetzen.
2. Definitionen im Sinne des Antrages sind
a. Haustiere: domestizierte Tiere der Pferde-, Rinder-, Schweine-, Schaf- und Ziegengattung, ausgenommen der exotischen Arten (Arten, die weder heimisch noch domestiziert sind); domestizierte Yaks und Wasserbüffel; Lamas und Alpakas; Hauskaninchen, Meerschweinchen, Farbratten, Farbmäuse, Haushunde und Hauskatzen; domestizierte Ziervogelarten, Haustauben sowie Hausgeflügel wie Haushühner, Puten, Perlhühner, Hausgänse und Hausenten; domestizierte Fische;
b. Wildtiere: Wirbeltiere, außer den Haustieren, sowie alle Gliederfüßer (Arthropoda) und Weichtiere (Mollusca) sowie Hybride aus Wild- und Haustieren;
c. Wildfänge: Naturentnahmen, inklusive sogenannten Ranch- und Farmzuchten;
d. exotische Tiere: alle nicht in Deutschland beheimateten Wildtiere;
3. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, der Bürgerschaft (Landtag) zwölf Monate nach Beschlussfassung zu berichten.

Philipp Bruck, Dorothea Fensak, Björn Fecker und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Janina Brünjes, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Olaf Zimmer, Ingo Tebje, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE