Mehr Sicherheit in der Hundehaltung durch die Einführung eines Sachkundenachweises

Hunde sind für viele Menschen geliebte Mitglieder des Haushalts, gute Freund*innen und manchmal sogar auch Teil der Familie. Der/Die Halter*in überimmt aber zugleich die Verantwortung für das Wohlergehen des Tieres mit all seinen Interessen und Bedürfnissen sowie für die Sicherheit des Tieres und seines Umfeldes. Dies geschieht in den meisten Fällen sehr verantwortungsvoll. Jedoch sind nicht alle Halter*innen von Hunden dem jeweiligen Tier, seinem Wesen und seinen Bedürfnissen gewachsen. Die Haltung und Erziehung eines Hundes können schnell unterschätzt werden, langfristig fehlen Zeit oder andere Ressourcen. Dies zeigt sich auch dadurch, dass immer wieder Hunde von Halter*innen ausgesetzt oder in Tierheimen abgegeben werden. In anderen Fällen werden Hunde auffällig oder gefährlich gegenüber anderen Tieren oder Menschen.

Theoretische und praktische Sachkunde im Umgang mit Hunden trägt maßgeblich zu einem guten Miteinander von Mensch und Tier und zum Tierschutz bei und beugt einer Überforderung, die womöglich im Aussetzen oder Abgeben von Hunden endet, vor. Insofern profitieren von einem Sachkundenachweis nicht nur die Tiere und Halter*innen selbst sowie deren Umfeld, sondern auch die Tierheime.

Im Land Bremen soll daher angelehnt an das niedersächsische Modell ein allgemein verpflichtender Sachkundenachweis eingeführt werden, der von all denjenigen abzulegen ist, die sich einen Hund anschaffen und nicht anderweitig als sachkundig gelten. Dieser wird durch eine theoretische und eine praktische Prüfung erworben, wobei die theoretische Prüfung vor Aufnahme der Tierhaltung und die praktische Prüfung zusammen mit dem Hund erfolgt. Die theoretische Prüfung soll in diesem Fall lebenslang gültig sein. Anders als in Niedersachsen soll die Sachkunde bei Anschaffung eines Hundes auch dann nachgewiesen werden, wenn bereits in der Vergangenheit ein Hund gehalten wurde.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,
1. bis spätestens zum 1. April 2024 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der angelehnt an das niedersächsische Modell die Einführung eines allgemein verpflichtenden Sachkundenachweises für das Halten von Hunden („Hundeführerschein“) vorsieht,
a. der für all diejenigen gilt, die sich einen Hund anschaffen und nicht anderweitig als sachkundig gelten oder bereits einen Sachkundenachweis erworben haben,
b. bei dem die bestandene theoretische Prüfung vor der Aufnahme des Hundes zu erwerben und lebenslang gültig ist,
c. bei dem die praktische Prüfung mit dem neu erworbenen Hund erfolgt;
2. dabei eine Regelung zu prüfen, wie mit mehrfach auffällig gewordenen Hundehalter*innen im Hinblick auf deren Zuverlässigkeit beim Halten von Hunden umzugehen ist;
3. dabei im Gesetzentwurf auch eine Pflicht zum Kennzeichnen (Chippen) und Registrieren von Hunden vorzusehen;
4. gemeinsam mit den Tierheimen in Bremen und Bremerhaven einen Vorschlag zu erarbeiten, ob und ggf. wie die praktische Prüfung bei Hunden aus dem Tierheim bereits im Rahmen des Vermittlungsverfahrens der Tiere erfolgen kann.

Philipp Bruck, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Holger Welt, Kevin Lenkeit, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Olaf Zimmer, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE
Silvia Neumeyer, Frank Imhoff und Fraktion der CDU