Werksstätten für behinderte Menschen im Land Bremen: Finanzielle Absicherung der Entgelte von Beschäftigten während der Coronakrise

Im November 2020 beschloss die Bremische Bürgerschaft (Landtag), die finanziellen Verluste, die die Beschäftigten* der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) erlitten haben, zu kompensieren.

Aufgrund der Corona-Pandemie mussten die Werkstätten ihre Tätigkeiten aussetzen oder umstrukturieren, teils fiel aber auch die Abnahme ihrer Produkte aus. Während die Mitarbei-ter*innen der Werkstätten durch Kurzarbeit geschützt sind, können die Werkstätten ihren behinderten Beschäftigten* ohne Einnahmen die ohnehin nur geringe Bezahlung nicht auszahlen, da WfbM aus ihren geringen erwirtschafteten Überschüssen in der Regel keine freiwilligen Zahlungen vornehmen können.

Nun hat der Bund verschiedene Programme mit unterschiedlichen Laufzeiten und Inhalten beschlossen: etwa den Corona-Teilhabe-Fond bis zunächst 30. Juni 2021 oder das Sozial-dienstleister-Einsatzgesetz bis 31.3.2021. Außerdem ermöglichen die Bundesländer Zahlun-gen aus der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung. Diese sollen die Entgelteinbußen von Werkstattbeschäftigten* zumindest teilweise auffangen.

Mit dem Beschluss der Bremischen Bürgerschaft wurde der Senat aufgefordert, sich auf der Bundesebene für ein Finanzierungsprogramm über 2020 hinaus einzusetzen, das die Bezahlung der Beschäftigten* in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen auch zukünftig mindestens in der vor der SARS-CoV-2-Pandemie üblichen Höhe absichert. Im Falle eines Scheiterns einer solchen Initiative sollte unverzüglich mit den betroffenen Werkstätten eine Vereinbarung getroffen werden, um die Entgelte für die Beschäftigten* in den Werkstätten für behinderte Menschen mindestens in der vor der SARS-CoV-2-Pandemie üblichen Höhe über 2020 hinaus abzusichern.

Es stellt sich die Frage, ob die Programme der Bundesregierung die Intention des o.g. Bürgerschaftsbeschlusses abbilden und inwieweit es notwendig erscheinen könnte, auf Landes-ebene eine Vereinbarung zu treffen, um die Entgelte für die Beschäftigten in den Werkstätten für behinderte Menschen mindestens in der vor der SARS-CoV-2-Pandemie üblichen Höhe in 2021 und ggf. darüber hinaus abzusichern.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1. Welche Programme stehen den Werkstätten für behinderte Menschen im Land Bremen zur Kompensation ihrer finanziellen Verluste durch die SARS-CoV-2-Pandemie zur Verfügung? Bitte aufschlüsseln nach Programmen des Bundes und des Landes Bremen.
2. Welche Kosten werden durch die Programme jeweils kompensiert?
3. Bis wann laufen die Programme, für welchen Zeitraum werden also die finanziellen Einbußen der WfbM ausgeglichen?
4. In welcher maximalen Höhe oder in welchem maximalen Anteil werden durch die jeweiligen Programme die finanziellen Verluste kompensiert?
5. Musste eine der Werkstätten für behinderte Menschen im Land Bremen die Entgelte ihrer Beschäftigten inzwischen kürzen oder ist von Einnahmeeinbußen, die nicht kompensiert wurden, betroffen?
a. Wenn ja, um welche Werkstatt/Werkstätten handelt es sich?
b. Wie hoch sind die Entgeltkürzungen bzw. die Einnahmeeinbußen?
6. Wie schätzt der Senat angesichts der bestehenden Unterstützungsmöglichkeiten für die WfbM im Lande Bremen den Bedarf ein, unverzüglich mit den betroffenen Werk-stätten eine Vereinbarung zu treffen, um die Entgelte für die Beschäftigten in den Werkstätten für behinderte Menschen mindestens in der vor der SARS-CoV-2-Pandemie üblichen Höhe in 2021 und ggf. darüber hinaus abzusichern?“

Olaf Zimmer, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE